LEADER-Förderung beginnt: startreife Projektideen einreichen


Bis zum 31. Mai 2024 können Vereine, Verbände, Organisationen und Kommunen, die im Landkreis Lindau (ausgenommen Gemeinde Weißensberg) oder im Markt Oberstaufen ansässig sind, beim Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee e.V. Projektideen einreichen, um einen Zuschuss über das europäische LEADER-Förderprogramm zu beantragen.


Startreife Projektideen müssen bis 31. Mai 2024 bei der Geschäftsstelle des Vereins in Form einer Projektbeschreibung digital oder per Post eingereicht sein, damit sie in der dritten Sitzung des Entscheidungsgremiums beschlossen werden können. Diese finden Sie hier unter „Formulare“. Bitte beachten Sie dabei die Projektkriterien sowie weiterführende Informationen zur Projektbeschreibung hier. Idealerweise werden die Projektideen zunächst unverbindlich in den Aktionsgruppen vorberaten, weshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle empfehlenswert ist. Diese unterstützt und berät zu allen Fragen im Rahmen der Förderung.

Nach Abstimmung mit der Geschäftsstelle und ggf. Vorberatung in den Arbeitsgruppen werden die eingereichten Projektideen am 18. Juli 2024 dem Entscheidungsgremium präsentiert, das über die grundsätzliche Förderung über LEADER beschließt. Anschließend kann die Antragstellung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten innerhalb von drei Monaten erfolgen.


Gemäß den Entwicklungs- und Handlungszielen der sog. Lokalen Entwicklungsstrategie der anerkannten Lokalen Aktionsgruppe LAG werden Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten gefördert:

  • Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  • Schärfung des Tourismusprofils und Qualitätssteigerung der Angebote,
  • Erhalt und Ausbau daseins- und gesundheitsvorsorgender Angebote im Rahmen des demographischen Wandels sowie
  • Sicherung und Ausbau der regionalen Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Fördersätze liegen in der Regel zwischen 30 und 60 Prozent der Nettokosten, wobei die Förderhöhe zwischen 7.000 Euro und 250.000 Euro beträgt, in bestimmtem Fällen auch mehr. Für die laufende Förderperiode 2023 – 2027 verfügt unser für das genannte Gebiet zuständige Regionalentwicklungsverein über ein Förderbudget in Höhe von knapp 1,75 Millionen Euro. Auch über den aktuellen Projektaufruf hinaus können Projektideen in der Förderperiode 2023 – 2027 laufend eingebracht werden.

Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von den Fördermitteln, die uns für die Region zur Verfügung stehen. Wir freuen uns über Ihre Projektidee!


Projektaufruf vom 6.03.2024

Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Kommunen im Landkreis Lindau sowie im Markt Oberstaufen können ab sofort Projektideen einreichen, um einen Zuschuss über das Förderprogramm LEADER zu beantragen.

Startreife Projektideen für die zweite Sitzung des Entscheidungsgremiums der Lokalen Aktionsgruppe Regionalentwicklung Westallgäu-Bayerischer Bodensee müssen bis 19. Oktober 2023 bei der Geschäftsstelle in Form einer Projektbeschreibung digital oder per Post eingereicht sein. Diese finden Sie hier. Bitte beachten Sie dabei die Projektkriterien sowie weiterführende Informationen zur Projektbeschreibung hier.

Auch darüber hinaus können Projektideen in der Förderperiode 2023 – 2027 laufend eingebracht werden. Diese müssen mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie dienen, im zuständigen LAG-Gebiet liegen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Die Geschäftsstelle der Lokalen Aktionsgruppe berät und unterstützt bei der Förderung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Idealerweise werden Projektideen zunächst unverbindlich in den Arbeitsgruppen des Vereins vorberaten, ehe diese im Entscheidungsgremium beschlossen werden.

Nach Abstimmung mit der Geschäftsstelle (und Vorberatung in den Arbeitsgruppen) werden die eingereichten Projektideen am 16. November dem Entscheidungsgremium präsentiert, das dann über die grundsätzliche Förderung über LEADER beschließt. Danach kann die Antragstellung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Gefördert werden kann in den Themenschwerpunkten

  1. Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  2. Schärfung des Tourismusprofils und Qualitätssteigerung der Angebote,
  3. Erhalt und Ausbau daseins- und gesundheitsvorsorgender Angebote im Rahmen des demographischen Wandels sowie
  4. Sicherung und Ausbau der regionalen Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit.

Dabei sind Fördersätze in der Regel von 30 bis 60 Prozent möglich. Die Förderung beträgt zwischen 7.000 Euro bis 250.000 Euro – in bestimmten Fällen auch mehr. Bis Anfang 2027 verfügt die Lokale Aktionsgruppe über ein Förderbudget in Höhe von knapp 1,75 Millionen Euro.

Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von den Fördermitteln, die uns für die Region zur Verfügung stehen. Wir freuen uns über Ihre Projektidee!

Projektaufruf vom 05.10.2023

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